Meister-BAföG: Stärkere Förderung von Aufstiegsfortbildungen beschlossen
Durch die neuen Veränderungen beim Meister-BAföG werden Aufstiegsfortbildungen stärker gefördert als bisher. Wer in der nächsten Zeit eine solche Weiterbildung geplant hat, kann möglicherweise mit einer verbesserten staatlichen Unterstützung rechnen.
Meister BAföG für Aufstiegsfortbildungen
Bei dem Meister-BAföG geht es um die Förderung von Aufstiegsfortbildungen wie die Meisterschulung oder den Fachwirt. Dabei übernimmt der Staat einen Teil der Kosten vollständig, während der Rest als Darlehen gewährt werden kann. Die Erwachsenenbildung wird in Deutschland besonders gefördert. Das sollte man als Berufstätiger nutzen.
Voraussetzungen Meister BAföG
Um zu einer entsprechenden Prüfung – beispielsweise von der IHK – zugelassen zu werden, benötigt man normalerweise eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Mit der Schulung kann man meist schon vorher beginnen. Schließlich dauert eine durch das Meister BAföG förderungsfähige Fortbildung mindestens ein halbes Jahr – bei Vollzeitunterricht. Will man seine Aufstiegsweiterbildung nebenberuflich erledigen, muss man gute eineinhalb Jahre oder mehr einplanen.
Änderungen Meister-BAföG
Am 12. Februar 2009 wurde eine Erweiterung des Meister-BAföGs beschlossen.
Wichtige Punkte:
- bundesweite Förderung von Weiterbildungen in sozialen Berufen (Gesundheit, Pflege, Erziehung etc.) über das Meister-BAföG
- wer seine erste Aufstiegsfortbildung bereits absolviert hat, kann immer noch Meister-BAföG für eine andere Weiterbildung erhalten
- mehr finanzielle Unterstützung für Eltern
- Verbesserung der Förderungsbedingungen für Migranten
- bei Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Teil des Darlehens als Leistungsmotivation erlassen
Quelle: Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 12. Februar 2009




